<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?><!-- generator=Zoho Sites --><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><channel><atom:link href="https://bvfi.zohosites.eu/news/tag/Steuer/feed" rel="self" type="application/rss+xml"/><title>BVFI Inside - News #Steuer</title><description>BVFI Inside - News #Steuer</description><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/tag/Steuer</link><lastBuildDate>Wed, 22 Jul 2026 03:47:06 +0200</lastBuildDate><generator>http://zoho.com/sites/</generator><item><title><![CDATA[68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/68-der-rentenleistungen-im-jahr-2023-waren-einkommensteuerpflichtig</link><description><![CDATA[Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betriebliche ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_Sdc4KvRKQ-KmJeAvPVLNEw" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_P5qYU6hnSkyfRX9d8nrLyw" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_OQBHPQVMRzazOR6BfT-E9Q" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_jKXJKiD-T9e3toA69LsQWQ" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><p>Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,6 % oder 121 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro. 68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte.</p><p>Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Demnach werden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancen-gesetzes vom 27. März 2024 wurde die bislang bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2023/07/133682698_m_normal_none-1160x772.jpg" alt="" class="wp-image-24943"><figcaption> Bildquelle/Fotograf: 123rf-133682698_m/olegdudko </figcaption></figure><p><strong>2020 zahlten rund 40 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer</strong></p><p>Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2023 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach mussten rund 40 % oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2019 stieg der Anteil um 2,7 Prozentpunkte beziehungsweise 636 000 Personen.</p><p>Bei 82 % der im Jahr 2020 steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger - hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder - lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.</p><p>Quelle: Statistisches Bundesamt (ots) - https://www.presseportal.de/pm/32102/5835752 (sw)</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2024/04/immoexpansion-Wohnglueck-1-1160x773.png" alt="" class="wp-image-26226"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p>Bildquelle/Fotograf: 123rf-45254499_m/goodluz</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Mon, 05 Aug 2024 11:59:00 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Wärmepumpe einbauen und Steuern sparen]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/waermepumpe-einbauen-und-steuern-sparen</link><description><![CDATA[Im Sommer an den nächsten Winter denken: In immer mehr Wohnhäusern wird mit Wärmepumpen geheizt. Wer auf diese Technik setzt, kann staatliche Zuschüss ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_g7KGqLzoQb6pk3_e7kxx4Q" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_J563InVBT22enTFz7qkIqw" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_D9Lj_VbDQTCNmj9oieUsUQ" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_Wnqh9QRRSrW_7Ad-c9U5JQ" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><p>Im Sommer an den nächsten Winter denken: In immer mehr Wohnhäusern wird mit Wärmepumpen geheizt. Wer auf diese Technik setzt, kann staatliche Zuschüsse erhalten oder einen Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. </p><p><strong>Förderung für Neubauten und Altbauten</strong></p><p>Das Heizen mit Wärmepumpen wird immer beliebter: Fast 65 Prozent der 2023 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland nutzen diese als überwiegende Energiequelle zum Heizen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts vom Juni 2024 hervor. Vor allem in neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäusern kommen Wärmepumpen zum Einsatz: In fast 70 Prozent davon wurden diese 2023 als primäre Heizenergiequelle genutzt.&nbsp;</p><p>In der Statistik sind ausschließlich Neubauten erfasst. Allerdings rüsten zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer auch bereits bestehende Häuser mit Wärmepumpen aus. Und für beide Varianten, also Neubau sowie die energetische Sanierung bestehender Gebäude, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Geld zu sparen.&nbsp;</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2021/08/108759706_m-1160x773.jpg" alt="" class="wp-image-16455"><figcaption> Bildquelle/Fotograf: 123rf-108759706_m/caifas </figcaption></figure><p><strong>Bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung</strong></p><p>Ob Neubau oder Altbau: Es existieren nicht nur Förderprogramme für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein neues Wohnhaus errichten und dabei auf Wärmepumpen zum Heizen setzen. Auch diejenigen, die eine Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude einbauen lassen und damit ihre bisherige Heizmethode ersetzen, können Zuschüsse erhalten. Der Fördersatz für Wärmepumpen liegt zwischen 30 und maximal 70 Prozent. Zuständig für die Förderung ist seit 2024 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Davor waren die Förderprogramme über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt worden.&nbsp;</p><p>Eigentümerinnen und Eigentümer, die in bestehenden Wohngebäuden auf eine Wärmepumpe als Heizquelle umsteigen, können unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Steuern sparen: Um bis zu 40.000 Euro ermäßigt sich die Einkommensteuer im Zuge einer energetischen Sanierung. Diese Steuererleichterungen wurden mit dem 2020 in Kraft getretenen Klimaprogramm beschlossen (Paragraf 35c Einkommensteuergesetz) und gelten für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.&nbsp;</p><p><strong>Steuerermäßigung auf drei Jahre verteilt</strong></p><p>Wer sein bestehendes Wohngebäude energetisch saniert - das kann zum Beispiel der Ersatz einer Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe sein -, kann über drei Jahre verteilt Steuern sparen. Und zwar wie folgt gestaffelt: Im Kalenderjahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme sowie im darauffolgenden Kalenderjahr ist eine Steuerermäßigung von jeweils 7 Prozent der Kosten möglich (jeweils höchstens 14.000 Euro) und im letzten Jahr nochmals eine von 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro).&nbsp;</p><p>Zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, mit denen sich Steuern sparen lassen, gehören neben dem Austausch der Heizung auch die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.&nbsp;</p><p><strong>Voraussetzungen für die Steuerermäßigung</strong></p><p>Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Zunächst greift sie nur bei einem &quot;begünstigten Objekt&quot;: Wer die Ausgaben steuerlich geltend machen möchte, muss Eigentümer/in des Gebäudes sein, dieses muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, in Deutschland oder in der EU stehen und bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein. Darüber hinaus ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, und Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt worden sein.&nbsp;</p><p><strong>Wichtig:</strong>&nbsp;Wurden bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse für die energetische Sanierung gewährt oder ist die Maßnahme öffentlich gefördert, gibt es keine Steuerermäßigung mehr. &quot;Deshalb ist es ratsam, sich vor der Sanierungsmaßnahme steuerlichen Rat zu holen, um tatsächlich die optimale Variante zu finden&quot;, sagt VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel.&nbsp;</p><p>Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots) - https://www.presseportal.de/pm/69585/5813037 (sw)</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2024/04/immoexpansion-Wohnglueck-1-1160x773.png" alt="" class="wp-image-26226"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p>Bildquelle/Fotograf:123rf-188409794_m/napa74</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Tue, 02 Jul 2024 08:43:00 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Ach übrigens: Fußball-EM: Gewinne aus Sportwetten sind steuerfrei]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/ach-uebrigens-fussball-em-gewinne-aus-sportwetten-sind-steuerfrei</link><description><![CDATA[Deutschland wird Fußball-Europameister: Wer darauf eine Sportwette abschließt, kann sich im Erfolgsfall über ein hübsches Sümmchen freuen. Ein noch hö ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_VN7rkP9-TTObIChqhAmgrg" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_fN4brSgpSPeRT-Qa4FMEPA" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_CpXGxxMcTJ2s-cKJSoubUg" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_DwwL_AiKTjS4gSPUyhf48Q" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><p>Deutschland wird Fußball-Europameister: Wer darauf eine Sportwette abschließt, kann sich im Erfolgsfall über ein hübsches Sümmchen freuen. Ein noch höherer Gewinn ist mit einem Tipp auf einen krassen Außenseiter möglich, wenn dieser das EM-Turnier tatsächlich gewinnt. In allen Fällen gilt: Gewinne aus Sportwetten müssen nicht versteuert werden.</p><p><strong>Sportwetten: Keine Angst vorm Finanzamt</strong></p><p>Wer sich für Sportwetten begeistert, kann bereits im Vorfeld auf den Sieger des Turniers tippen. Ein Blick auf die Quoten verschiedener Anbieter von Online-Sportwetten: Wer zum Beispiel 10 Euro auf England als neuen Europameister setzt, kann zwischen 40 und 45 Euro gewinnen. Bei Frankreich sind es 45 bis 50 Euro und bei Deutschland 60 bis 65 Euro. Das Team der Niederlande als Europameister bringt bei einem Einsatz von 10 Euro einen Gewinn von 170 bis 180 Euro, bei Österreich sind es 500 bis 800 Euro und bei Georgien gar 5.000 Euro.&nbsp;</p><p>Ob kleiner oder großer Gewinn: Über das Finanzamt müssen sich Sportwettenfreunde keine Gedanken machen. Denn Gewinne aus Sportwetten sind steuerfrei. Und zwar unabhängig von der Höhe des Gewinns und unabhängig davon, ob die Wetten online oder vor Ort beispielsweise in einem Wettbüro platziert wurden. Das gilt nicht nur für Fußballwetten, sondern auch für Wetten auf andere Sportarten wie Handball, Basketball, Tennis, Dart oder Pferderennen. Sämtliche Gewinne aus solchen Wetten müssen nicht versteuert und auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.&nbsp;</p><p><strong>Wichtig:</strong>&nbsp;Verfolgt der Spieler oder die Spielerin mit dem Wetten private Spielbedürfnisse, dann gilt er oder sie als Freizeit- oder Hobbyspieler/in. Stehen für das Wetten aber rein gewerbliche Aspekte im Vordergrund, sieht die Sache anders aus. Dann gilt man sozusagen als Berufsspieler oder Berufsspielerin - und in dem Fall werden unter Umständen auch Steuern auf die Gewinne fällig. Das gilt ebenso beim Pokern oder Online-Pokern.&nbsp;</p><p><strong>Auch Lottogewinne sind steuerfrei</strong></p><p>Die Steuerfreiheit gilt übrigens nicht nur für Sportwetten. Wer beispielsweise einen Lottogewinn abräumt, muss diesen ebenfalls nicht versteuern. Denn der entscheidende Faktor bei Gewinnen aus Sportwetten und Lotterien ist Glück - und nicht etwa Können. Wer allerdings eine Leistung für den Gewinn erbringt, muss diesen versteuern. Das gilt zum Beispiel bei Spielshows, wenn der Gewinn mit der Beantwortung von Quizfragen erzielt wurde. Oder auch bei Gewinnen in Castingshows.&nbsp;</p><p><strong>Wer bezahlt die Wettsteuer?</strong></p><p>Die Wettsteuer wurde 2012 eingeführt, und aktuell müssen Wettanbieter 5,3 Prozent auf alle Wetteinsätze in Deutschland abführen. Die Wettsteuer oder auch Sportwettensteuer ist zwar Sache der Wettanbieter, allerdings werden diese Kosten in den meisten Fällen an die Kunden weitergeben beziehungsweise auf sie umgelegt. Sportwetter zahlen die Wettsteuer somit also doch, wenn auch indirekt. Meist wird sie vom Gewinn der Wette abgezogen.&nbsp;</p><p>Bei der Wettsteuer handelt es sich um eine sogenannte Ländersteuer. Sie beschert den Bundesländern satte Einnahmen: Nach Angaben des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) überwiesen im Jahr 2022 die Sportwettenanbieter 432 Millionen Euro Wettsteuer. Bei den Anbietern selbst bleibt dennoch einiges hängen: Laut dem Deutschen Sportwettenverband (DSWV) verzeichneten die legalen Sportwettenanbieter in Deutschland im Jahr 2023 Spieleinsätze von fast 8 Milliarden Euro.</p><p>Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots) - https://www.presseportal.de/pm/69585/5793224</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2024/04/immoexpansion-Wohnglueck-1-1160x773.png" alt="" class="wp-image-26226"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p>Bildquelle/Fotograf: 123rf-122322936_m/kuprevich</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Thu, 20 Jun 2024 07:52:00 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Lohnerhöhung und Steuersatz: Was bleibt netto übrig?]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/lohnerhoehung-und-steuersatz-was-bleibt-netto-uebrig</link><description><![CDATA[Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durften sich Anfang 2024 über eine Gehaltserhöhung freuen. Und laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschun ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_B6ZhTm8RR-iZmenxw03a8Q" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_XStjoEvJQROJykVzwtlk4g" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_35l2b3oPR968tDEOiiRF6g" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_0FHgJkptRQOI95MCBIz9KA" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><p>Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durften sich Anfang 2024 über eine Gehaltserhöhung freuen. Und laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erwarten Unternehmen in Deutschland in diesem Jahr eine Lohnsteigerung von 4,7 Prozent. Aber was bleibt davon am Ende netto übrig? Hier ein paar Beispiele wie sich der persönliche Steuersatz auswirkt und ab wann der Spitzensteuersatz greift.&nbsp;</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2022/07/Grundsteuerreform_architecture-1453306_1920_bea_MichaelGaida_Pixabay-1160x773.jpg" alt="" class="wp-image-19332"><figcaption> Bildquelle/Forograf: Pixabay-1453306_1920 bea_MichaelGaida </figcaption></figure><p><strong>Jeder hat ihn: den persönlichen Steuersatz</strong></p><p>Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers beziehungsweise einer Arbeitnehmerin. Angegeben wird er in Prozent und verschafft sozusagen einen Überblick über die Steuerbelastung. Zwar hat jede/r bereits monatliche Abzüge vom Bruttogehalt. Doch mit Abgabe einer Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Jahreseinkommen sowie die dazugehörige Einkommensteuer und verrechnet das Ganze mit der bereits durch den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin abgeführten Lohnsteuer.&nbsp;</p><p>Wer seinen persönlichen Steuersatz kennen möchte, kann auf eine ganz einfache Formel zurückgreifen: gezahlte Einkommensteuer mal hundert und anschließend geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie die Höhe der gezahlten Einkommensteuer sind auf dem persönlichen Steuerbescheid zu finden.&nbsp;</p><p>Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und hat 4.700 Euro Einkommensteuer bezahlt. Ihr persönlicher Steuersatz errechnet sich wie folgt:&nbsp;</p><p><em>4.700 x 100 : 30.000 = 15,67 Prozent</em></p><p><strong>Wer bezahlt den Spitzensteuersatz?</strong></p><p>Der sogenannte Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent. Soll heißen: Überschreitet ein zu versteuerndes Jahreseinkommen eine gewisse Grenze, werden 42 Prozent davon als Einkommensteuer fällig. Zum 1. Januar 2024 wurde diese Grenze von 62.810 Euro auf 66.761 Euro erhöht - also eine Steigerung von fast 4.000 Euro.&nbsp;</p><p>Wer beispielsweise im vergangenen Jahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro hatte und durch eine Gehaltserhöhung 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 66.000 Euro erzielt, rutscht dennoch nicht in den Spitzensteuersatz.&nbsp;</p><p><strong>Wann wird die Reichensteuer fällig?</strong></p><p>Die Grenze für den Höchststeuersatz in Deutschland, die sogenannte Reichensteuer, hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das heißt: Zu versteuernde Jahreseinkommen werden ab 277.826 Euro mit 45 Prozent besteuert - jedenfalls der Anteil, der über 277.825 Euro liegt.&nbsp;</p><p>Ein Beispiel: Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen 300.000 Euro, werden 277.825 Euro noch nicht mit dem Spitzensteuersatz versteuert, sondern nur 22.175 Euro (300.000 - 277.825). Mit einem Durchschnittssteuersatz von 41,04 Prozent und dem sogenannten Grenzsteuersatz von 45 Prozent würde die fällige Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bei rund 123.110 Euro liegen. Somit würden letztendlich 176.890 Euro netto übrigbleiben.</p><p>Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots) https://www.presseportal.de/pm/69585/5717079</p><figure class="wp-block-image"><img src="https://www.oc-magazin.de/wp-content/uploads/2018/09/s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png" alt="Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p><strong>Owners Club - Der erste deutsche Immobilclub</strong> Dein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin:&nbsp;<a href="https://www.oc-magazin.de/owners-club/">https://www.oc-magazin.de/owners-club/</a></p><p><strong>Immobilienunternehmer informieren sich hier:&nbsp;</strong><a href="https://www.immoexpansion.de/">https://www.immoexpansion.de</a></p><p>Bildquelle/Fotograf: 123rf-68374588_m/avemario</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Tue, 20 Feb 2024 11:46:29 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Steuern sparen: Wertvolle Tipps für Vermieter]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/steuern-sparen-wertvolle-tipps-fuer-vermieter</link><description><![CDATA[Von Wartungs- bis hin zu Renovierungskosten – als Vermieter kannst du etliche Ausgaben von der Steuer absetzen. Wir geben dir Tipps, wie du das Beste ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_rLpTODEZQl-gxxW_4Yi_NQ" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_SnEqVz6FQkuflJdQVYie9Q" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_Dz6SFpM3TP6R_rOJp27Kqg" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_NR1NejhjRRy-MQ-DOZgDPA" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td>Von Wartungs- bis hin zu Renovierungskosten – als Vermieter kannst du etliche Ausgaben von der Steuer absetzen. Wir geben dir Tipps, wie du das Beste aus der Steuererklärung herausholst.<br><br><a href="https://ratgeber.immowelt.de/a/das-koennen-vermieter-von-der-steuer-absetzen.html?utm_id=newsletter_b2c_iw_eigentuemer_februar_1_20240205_em">weiterlesen auf Immowelt.de</a></td></tr><tr><td></td></tr><tr><td></td></tr></tbody></table></figure><figure class="wp-block-image"><img src="https://www.oc-magazin.de/wp-content/uploads/2018/09/s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png" alt="Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p><strong>Owners Club - Der erste deutsche Immobilclub</strong> Dein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin:&nbsp;<a href="https://www.oc-magazin.de/owners-club/">https://www.oc-magazin.de/owners-club/</a></p><p><strong>Immobilienunternehmer informieren sich hier:&nbsp;</strong><a href="https://www.immoexpansion.de/">https://www.immoexpansion.de</a></p><p>Bildquelle/Fotograf: 123rf-133682698_m/olegdudko</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Tue, 06 Feb 2024 08:08:07 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Steuern 2024: Was jetzt schon gilt - und was noch nicht]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/steuern-2024-was-jetzt-schon-gilt-und-was-noch-nicht</link><description><![CDATA[Höherer Grund- und Kinderfreibetrag, höhere Freigrenze für den Solidaritätszuschlag, ein neuer Höchstbetrag für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen: ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_mwkls-4BR3-RuqLhX2Mgjw" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_CzG0aBEwTt-ezkZ_hm5KxQ" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_qwhuYF9CRB6gUHjMl5OPpw" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_bxmfow8sRkO0xDHwhDxzfQ" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><p>Höherer Grund- und Kinderfreibetrag, höhere Freigrenze für den Solidaritätszuschlag, ein neuer Höchstbetrag für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen: Lesen Sie hier, welche steuerlichen Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit diesem Jahr gelten und welche durch das Wachstumschancengesetz noch kommen könnten.&nbsp;</p><p>Bereits Ende 2023 hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat es allerdings noch nicht beschlossen, sondern den Vermittlungsausschuss einberufen - somit sind die darin geplanten Steueränderungen ab 2024 noch immer nicht in Kraft getreten und teilweise unsicher.&nbsp;</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2023/08/165817099_m-1160x768.jpg" alt="" class="wp-image-24974"><figcaption> Bildquelle/Fotograf: 123rf-165817099_m/zerbor </figcaption></figure><p><strong>Diese Änderungen stehen fest</strong></p><p><strong>1. Existenzminimum: Grundfreibetrag steigt</strong></p><p>Das Bundesparlament definiert regelmäßig ein Existenzminimum, das für alle Arbeitnehmenden steuerfrei sein muss: den Grundfreibetrag. Für 2024 liegt er bei 11.604 Euro. Das sind 696 Euro mehr als 2023. Das heißt: Einkommen werden erst ab dem 11.605ten Euro besteuert. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.&nbsp;</p><p><strong>2. Entlastung für Eltern: Höherer Kinderfreibetrag</strong></p><p>Der Kinderfreibetrag steht allen Frauen und Männern mit leiblichen und adoptieren Kindern zu sowie, je nach Betreuungsumfang, auch für Pflegekinder. Zum 1. Januar 2024 ist dieser Betrag im Vergleich zum Vorjahr um 360 Euro auf 6.384 Euro gestiegen. Pro Elternteil sind das 3.192 Euro. Zusammen mit dem unveränderten Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ergibt sich dadurch für Eltern im Jahr 2024 eine Steuerbegünstigung von 9.312 Euro pro Kind.&nbsp;</p><p><strong>3. Solidaritätszuschlag: Freigrenze steigt weiter</strong></p><p>Seit 2021 sind nach Angaben der Bundesregierung rund 90 Prozent derjenigen Bürger/innen, die bis dahin den Solidaritätszuschlag zahlen mussten, von dieser finanziellen Abgabe befreit. Ab 2024 wird der Soli noch weniger Menschen vom Gehalt abgezogen, denn die Freigrenze wurde erhöht. Konkret bedeutet das: Nur noch Besserverdienende ab einer tariflichen Einkommensteuer von mehr als 18.130 Euro im Jahr müssen den Solidaritätszuschlag bezahlen (im Vorjahr 17.534 Euro). Für Paare mit Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag, also 36.260 Euro.&nbsp;</p><p><strong>4. Spitzensteuersatz: Wer muss ihn zahlen?</strong></p><p>Wer im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 66.761 Euro hat, zahlt den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Im Vorjahr rutschte man bereits mit einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro in diese Kategorie. Unverändert bleibt die Grenze für den Höchststeuersatz, die sogenannte Reichensteuer: Zu versteuernde Einkommen von mindestens 277.826 Euro werden mit 45 Prozent besteuert.&nbsp;</p><p><strong>5. Altersvorsorgeaufwendungen: Gestiegene Höchstbeträge</strong></p><p>Beiträge zur Altersvorsorge in die gesetzliche Rente, die Rürup-Rente sowie in landwirtschaftliche Alterskassen und berufsständische Versorgungseinrichtungen sind in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, sofern sie den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen. Dieser liegt 2024 bei 27.565 Euro für Einzel- und 55.130 Euro für Zusammenveranlagungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Steigerung von etwas mehr als 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro.&nbsp;</p><p><strong>Wachstumschancengesetz: Diese Änderungen sind noch nicht beschlossen</strong></p><p><strong>1. Anhebung der Verpflegungspauschalen auf Dienstreisen&nbsp;</strong></p><p>Wer 2024 auf Dienstreise geht und mindestens acht Stunden unterwegs ist, soll laut den Plänen im Wachstumschancengesetz Anspruch auf eine Verpflegungspauschale von 16 Euro haben. Das wären dann 2 Euro mehr als im Vorjahr, und der Betrag kann als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer abgesetzt werden. Für eine Abwesenheit von mindestens 24 Stunden sollen pauschal 32 Euro geltend gemacht werden können. Das wären 4 Euro mehr als 2023. Handelt es sich um eine mehrtägige Dienstreise, soll darüber hinaus die Pauschale für den An- und Abfahrtstag jeweils 16 Euro betragen.&nbsp;</p><p><strong>Übrigens:</strong>&nbsp;Berufskraftfahrer/innen können seit 2020 zusätzlich zur Verpflegungspauschale für Übernachtungen in ihrer Lkw-Schlafkabine eine Pauschale absetzen. Diese soll laut Wachstumschancengesetz 2024 von 8 auf 9 Euro pro Nacht angehoben werden.&nbsp;</p><p><strong>2.</strong>&nbsp;<strong>Höhere Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter&nbsp;</strong></p><p>Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können direkt abgeschrieben werden. Die Abschreibung muss also nicht auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Bislang durfte ein solches GWG allerdings höchstens 800 Euro netto gekostet haben, ab 2024 soll laut Wachstumschancengesetz die Grenze bei 1.000 Euro liegen. Das kann beispielsweise nützlich sein für Büroeinrichtungen im Arbeitszimmer oder teure Smartphones, die beruflich genutzt werden.&nbsp;</p><p><strong>3. Höhere Freigrenze für Privatverkäufe&nbsp;</strong></p><p>Gewinne aus Privatverkäufen müssen unter Umständen versteuert werden. Bisher galt dabei eine Freigrenze von 600 Euro, diese soll laut Wachstumschancengesetz 2024 auf 1.000 Euro steigen. Das heißt: Wer nicht mehr als 1.000 Euro in einem Kalenderjahr durch solche privaten Veräußerungsgeschäfte einnimmt, müsste diese nicht versteuern.&nbsp;</p><p><strong>4. Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung&nbsp;</strong></p><p>Laut den Plänen im Wachstumschancengesetz soll ab 2024 eine Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.000 Euro eingeführt werden. Ziel ist eine Bürokratie-Entlastung vor allem für private Kleinvermieter. Sollte beispielsweise eine Vermietung zu Verlusten führen, können Vermieter auf Antrag aber weiterhin eine Einkommensteuererklärung für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgeben, um diese steuerlich zu berücksichtigen.&nbsp;</p><p><strong>5. Höhere Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung&nbsp;</strong></p><p>Dämmung der Fassade oder neue Fenster: Hausbesitzer/innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren, werden vom Bund finanziell unterstützt. Unter anderem können sie eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer beantragen. Laut Wachstumschancengesetz soll ab 2024 zudem gelten: Für Maßnahmen an begünstigten Objekten, die nach dem 31. Dezember 2023 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen werden, ist im Kalenderjahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung von 10 Prozent der Kosten (höchstens 14.000 Euro) statt der bisherigen 7 Prozent möglich. Im darauffolgenden Kalenderjahr sind dann erneut 10 Prozent möglich (höchstens 12.000 Euro) statt der bisherigen 6 Prozent.&nbsp;</p><p><strong>Wachstumschancengesetz: Geplante Änderungen auf dem Prüfstand</strong></p><p>Da der Bundesrat zu dem vom Bundestag Ende 2023 verabschiedeten Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss angerufen hat, stehen die darin geplanten Steueränderungen noch immer auf dem Prüfstand. Die Pläne betreffen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern beinhalten auch Erleichterungen beziehungsweise Verbesserungen für Unternehmen. Welche davon letztendlich in Kraft treten, entweder wie geplant oder in veränderter Form, steht auch aufgrund der angespannten Haushaltslage aktuell noch in den Sternen.&nbsp;</p><p>Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (sw)</p><figure class="wp-block-image"><img src="https://www.oc-magazin.de/wp-content/uploads/2018/09/s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png" alt="Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist s008_OC-Owners-Club_Cover-dreier.png"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p><strong>Owners Club - Der erste deutsche Immobilclub</strong> Dein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin:&nbsp;<a href="https://www.oc-magazin.de/owners-club/">https://www.oc-magazin.de/owners-club/</a></p><p><strong>Immobilienunternehmer informieren sich hier:&nbsp;</strong><a href="https://www.immoexpansion.de/">https://www.immoexpansion.de</a></p><p>Bildquelle/Fotograf: 123rf-82559057_m/akkamulator</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Mon, 29 Jan 2024 13:55:56 +0100</pubDate></item></channel></rss>