<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?><!-- generator=Zoho Sites --><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><channel><atom:link href="https://bvfi.zohosites.eu/news/tag/Rente/feed" rel="self" type="application/rss+xml"/><title>BVFI Inside - News #Rente</title><description>BVFI Inside - News #Rente</description><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/tag/Rente</link><lastBuildDate>Wed, 22 Jul 2026 03:49:52 +0200</lastBuildDate><generator>http://zoho.com/sites/</generator><item><title><![CDATA[68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/68-der-rentenleistungen-im-jahr-2023-waren-einkommensteuerpflichtig</link><description><![CDATA[Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betriebliche ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_Sdc4KvRKQ-KmJeAvPVLNEw" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_P5qYU6hnSkyfRX9d8nrLyw" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_OQBHPQVMRzazOR6BfT-E9Q" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_jKXJKiD-T9e3toA69LsQWQ" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><p>Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,6 % oder 121 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro. 68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte.</p><p>Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Demnach werden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancen-gesetzes vom 27. März 2024 wurde die bislang bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2023/07/133682698_m_normal_none-1160x772.jpg" alt="" class="wp-image-24943"><figcaption> Bildquelle/Fotograf: 123rf-133682698_m/olegdudko </figcaption></figure><p><strong>2020 zahlten rund 40 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer</strong></p><p>Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2023 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach mussten rund 40 % oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2019 stieg der Anteil um 2,7 Prozentpunkte beziehungsweise 636 000 Personen.</p><p>Bei 82 % der im Jahr 2020 steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger - hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder - lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.</p><p>Quelle: Statistisches Bundesamt (ots) - https://www.presseportal.de/pm/32102/5835752 (sw)</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2024/04/immoexpansion-Wohnglueck-1-1160x773.png" alt="" class="wp-image-26226"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p>Bildquelle/Fotograf: 123rf-45254499_m/goodluz</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Mon, 05 Aug 2024 11:59:00 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Rentenerhöhung führt nicht zwangsläufig zur Steuerpflicht]]></title><link>https://bvfi.zohosites.eu/news/post/rentenerhoehung-fuehrt-nicht-zwangslaeufig-zur-steuerpflicht</link><description><![CDATA[Am 1. Juli 2024 steigen die Renten um 4,57 Prozent. Möglicherweise müssen dadurch einige Rentnerinnen und Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="zpcontent-container blogpost-container "><div data-element-id="elm_ZEnwn0JGSaGoesd8n2X4pQ" data-element-type="section" class="zpsection "><style type="text/css"></style><div class="zpcontainer-fluid zpcontainer"><div data-element-id="elm_HKYIjGMzQjWxqtQTg7Chxw" data-element-type="row" class="zprow zprow-container zpalign-items- zpjustify-content- " data-equal-column=""><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_LF-jNZJ2Quer5GhkJg6RgQ" data-element-type="column" class="zpelem-col zpcol-12 zpcol-md-12 zpcol-sm-12 zpalign-self- "><style type="text/css"></style><div data-element-id="elm_cjKkbbwBRFKb0TAs62FavQ" data-element-type="text" class="zpelement zpelem-text "><style></style><div class="zptext zptext-align-center " data-editor="true"><div><p>Am 1. Juli 2024 steigen die Renten um 4,57 Prozent. Möglicherweise müssen dadurch einige Rentnerinnen und Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben. Das muss aber nicht gleichbedeutend mit einer Steuernachzahlung sein. </p><p><strong>Steuersorgen von Rentner/innen oft unbegründet</strong></p><p>Viele Rentnerinnen und Rentner fürchten im Fall von Rentenerhöhungen, dass sie plötzlich Steuern zahlen müssen. Das kann zu Ängsten führen, vor allem wenn man mit der Rente gerade so über die Runden kommt. Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber unbegründet. Grund dafür sind unter anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering.</p><p><strong>Wann müssen Rentner/innen eine Steuererklärung abgeben?</strong></p><p>Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es in Deutschland aktuell rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Diese dürfen sich im dritten Jahr in Folge über eine ansehnliche Erhöhung freuen: Am 1. Juli 2024 steigen die Renten bundeseinheitlich um 4,57 Prozent. Da auch Rentnerinnen und Rentner ab einer gewissen Grenze Steuern zahlen müssen, stellt sich für viele die Frage, ob sie künftig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.&nbsp;</p><p>Grundsätzlich gilt: Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Für das Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zu besagtem Gesamtbetrag auch noch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen beispielsweise auf 12.000 Euro kommt, liegt zwar über dem Grundfreibetrag, muss aber dennoch keine Steuern zahlen.&nbsp;</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2020/06/130490907_m-1160x773.jpg" alt="" class="wp-image-5957"><figcaption> Bildquelle/Fotograf: 123rf-130490907_m/melnyk58 </figcaption></figure><p><strong>Was hat es mit dem Rentenfreibetrag auf sich?</strong></p><p>Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt pro Renteneintrittsjahrgang, und zwar rückwirkend ab 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Zuvor war er um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang angehoben worden, der langsamer steigende Besteuerungsanteil wurde Anfang 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Wer 2023 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 82,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt bei 17,5 Prozent - dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für die 82,5 Prozent auf jeden Fall Steuern gezahlt werden müssen.&nbsp;</p><p>Beispiel: Ein 2023 in Ruhestand gegangener Rentner erhält eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Das sind 12.000 Euro im Jahr und somit mehr als der Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Allerdings beträgt der steuerpflichtige Anteil lediglich 9.900 Euro (82,5 Prozent von 12.000 Euro) und liegt somit unterhalb des Grundfreibetrags. Das wiederum bedeutet: Der Rentner muss keine Steuererklärung abgeben und keine Steuern zahlen.&nbsp;</p><p><strong>Was können Rentner/innen von der Steuer absetzen?</strong></p><p>Kommen zu dem Beispiel von 1.000 Euro monatlicher Rente jedoch weitere Einkünfte hinzu, ergibt sich recht schnell die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Erhält der Rentner etwa zusätzlich monatlich 300 Euro aus einer betrieblichen Altersvorsorge, beträgt der steuerpflichtige Gesamtbetrag aller Einkünfte 13.500 Euro (9.900 Euro + 3.600 Euro). Die geringe Werbungskostenpauschale von 102 Euro ist hier der Einfachheit halber nicht abgezogen, sie ändert auch nichts am Ergebnis. Denn in jedem Fall ist der Grundfreibetrag überschritten, und der Rentner muss eine Steuererklärung abgeben.&nbsp;</p><p>Das heißt aber noch lange nicht, dass er am Ende auch tatsächlich Steuern zahlen muss. Denn Rentnerinnen und Rentner können auf jeden Fall Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen auch noch andere Ausgaben steuerlich geltend machen, zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Diese können sich steuermindernd auswirken.&nbsp;</p><p>Übrigens: Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung werden in der Regel nur mit einem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig.&nbsp;</p><p><strong>Steuererklärung abgeben, aber keine Steuern zahlen: Geht das?</strong></p><p>Bleiben wir bei dem Rentner mit einem Gesamtbetrag aller Einkünfte von 13.500 Euro. Er muss wie gesagt eine Steuererklärung abgeben, macht darin aber außergewöhnliche Belastungen geltend. Angenommen das Finanzamt erkennt nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro an - damit läge das steuerpflichtige Einkommen nur noch bei 11.500 Euro und somit unterhalb des Grundfreibetrags von 11.604 Euro. Die Folge: Es werden keine Steuern festgesetzt, der Rentner muss nichts zahlen.&nbsp;</p><p>Wer also wegen der Rentenerhöhung ab 1. Juli 2024 plötzlich mehr als den Grundfreibetrag von 11.604 Euro erhält, muss sich nicht direkt Sorgen machen. Zwar ist er oder sie möglicherweise nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet - das heißt aber nicht, dass zwangsläufig auch Steuern fällig werden.</p><p>Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots) - </p><p>Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots) - https://www.presseportal.de/pm/69585/5799450</p><figure class="wp-block-image size-large"><img src="https://www.ownersclub.immo/wp-content/uploads/2024/04/immoexpansion-Wohnglueck-1-1160x773.png" alt="" class="wp-image-26226"><figcaption> Schreibe eine Beschriftung... </figcaption></figure><p>Bildquelle/Fotograf: 123rf-45254499_m/goodluz</p></div></div>
</div></div></div></div></div></div> ]]></content:encoded><pubDate>Tue, 18 Jun 2024 10:47:00 +0200</pubDate></item></channel></rss>